Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

für alle Aufträge, soweit nicht anders vereinbart

1. Angebot: Alle unsere Angebote haben nur Gültigkeit, soweit der Auftrag unverzüglich erteilt wird. Die Preise sind nur bei Annahme des Angebotes innerhalb einer Frist von 14 Tagen – vom Tage der Angebotsabgabe an gerechnet – verbindlich.

2. Preise: Unsere Preise gelten ab Lieferwerk, bzw. ab unserem Lager, ausschließlich Fracht und Verpackung. Unseren Angeboten liegen jeweils unsere derzeitigen Verkaufspreise zugrunde. Bis zum Tage der Lieferung eintretende Preisänderungen nach unten oder oben werden von beiden Vertragspartnern anerkannt.

3. Lieferungsvorbehalt: Lieferungsmöglichkeit ist vorbehalten. Von der Verpflichtung zur Leistung sowie von der Einhaltung der Lieferfrist befreien alle durch uns nicht vertretbaren Umstände, die eine erhebliche Betriebsstörung oder Lieferungsverzögerung zur Folge haben.

4. Aufträge: Bei Bestellungen durch Vereine, Verbände sowie GmbH und sonstige juristische Personen haftet auch der Unterzeichner des Auftrages persönlich.

5. Auskünfte: Unbefriedigende Auskünfte berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Lieferung: Lieferung & Montage wird nach Aufwand individuell berechnet. Je nach Entfernung und Montageaufwand. Bemessungsgrundlage ist der Netto-Auftragswert.

7. Versand: Erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beschädigte Ware ist dem Überbringer, der Bahn, der Post oder dem Spediteur erst nach dessen Anerkenntnis des Schadens abzunehmen.

8. Verpackung: Kisten bzw. Spezialverpackungen bleiben unser Eigentum, sofern keine andere Abmachung getroffen wurde.

9. Beanstandungen: Müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gemeldet werden. Bei schon äußerlich beschädigten Sendungen ist für Schadenersatzansprüche die Beifügung eines bahn- oder postamtlichen Protokolls erforderlich.

10. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgründen, bis zur Einlösung sämtlicher in Zahlung gegebenen Wechsel und Schecks, auch wenn die Summe für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten und Schäden trägt der Kunde.

11. Zahlung: Fällig sofort rein netto.

Bei Zahlungsverzug berechnen wie Verzugszinsen.

Vertreter, Reisende usw. sind nur bei Vorlage einer besonderen Vollmacht oder einer von uns ausgestellten Quittung berechtigt, den Rechnungs- bzw. Quittungsbetrag in Empfang zu nehmen.

Bei Systemmaschinen – einschließlich Software – sowie bei Sonderanfertigungen und bei Büroeinrichtungen mit einem Auftragswert von mehr als EUR 10.000,00 gilt folgende Zahlungsvereinbarung.

30% bei Erhalt der Auftragsbestätigung

60% am Liefertag bei Lieferbereitschaft

10% nach Abnahme

Bei Büroeinrichtungen mit einem Auftragswert von mehr als EUR 100.000,00 gilt:

50% bei Erhalt der Auftragsbestätigung

40% am Liefertag bei Lieferbereitschaft

10% nach Abnahme

Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, können von ihm die anfallenden Lagerkosten verlangt werden.

Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

12. Gewährleistungen und Haftung: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und Verjährungsfristen mit der Maßgabe, dass bei Verkauf von Neuwaren an Unternehmer i.S. des 14 BGB Mängelansprüche nach einem Jahr verjähren und für Gebrauchtwaren gegenüber Unternehmern keine Gewährleistung besteht. Bei Verkauf von Gebrauchtwaren an Verbraucher i.S. des § 13 BGB Mängelansprüche nach einem Jahr verjähren. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

Bei Lieferung von Büromaschinen haften wir für die Betriebsfähigkeit der Maschine. Schadensersatzansprüche aus Stehzeiten der Maschine, Programmfehlern oder fehlerhafte Leistungen von Maschine oder Bediener sind ausgeschlossen, soweit wir nicht eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung gegeben haben, dass diese Schäden nicht auftreten können.

Eine Haftung für die Gängigkeit von Maschinen wird nur übernommen, wenn die von uns empfohlenen Verbrauchsmaterialien verwendet werden.

Für Büromöbel leisten wir soweit Garantie, dass alle Teile, welche infolge nachweisbarer Material- oder Arbeitsfehler schadhaft oder unbrauchbar werden, repariert bzw. durch brauchbare Teile ersetzt werden. Schlägt eine Nachbesserung bzw. mehrfache Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Gebrauchtmaschinen, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

13. Planung und Konzepte: Vom Unternehmen erstellte Planungen und Konzepte und vom Unternehmen selbst gefertigte Angebote sind urheberrechtlich geschützt. Die Weiterverwendung darf ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung des Unternehmens erfolgen, es sei denn, es wurde vorher schriftlich ein Vertrag über kostenpflichtige Planungsleistung erstellt. Bei unbefugtem Gebrauch stellt das Unternehmen die Planungsleistung nachträglich in Rechnung.

14. Erfüllungsort: ist der Ort unserer Handelsniederlassung.

Gerichtsstand: das für diesen zuständige Gericht.

15. Sonderbedingungen: Andere als die vorstehenden Bedienungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich vereinbart wurden. Die vorstehenden Verkaufs- und Zahlungsbedingungen werden durch die Erteilung von Aufträgen auf Grund unserer Angebote und Preislisten anerkannt.

16. Schlussbestimmungen: Sollte irgendeine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden unwirksame Bestimmungen nach Möglichkeit durch solche zulässigen Bestimmungen ersetzen, die den angestrebten Zweck weitestgehend erreichen.

02/2023

Die Firma Staehlin ist dem Ehrenkodex der PBS-Branche beigetreten und hat sich damit schriftlich dazu verpflichtet, den Ehrenkodex als verbindlich für ihr wirtschaftliches Handeln in der PBS-Branche anzusehen. Der Vertragspartner ist jederzeit berechtigt, den Ehrenrat für Wirtschaftskonflikte in der PBS-Branche anzurufen, sofern Verletzungen der im Ehrenkodex genannten Grundsätze zu beanstanden sind. Grundlage dieser Vereinbarung ist der Ehrenkodex der PBS-Branche vom 10.10.2005 in der jeweils gültigen Fassung sowie die Verfahrensordnung des Ehrenrats für Wirtschaftskonflikte in er PBS-Branche, einzusehen unter www.pbs-ehrenkodex.de