Wir von Staehlin wünschen Ihnen viele lange, glückliche und gesunde Jahre. Aber so sicher wie das Amen in der Kirche ist für uns alle die Zeit auf Erden irgendwann einmal vorbei. Und dann gehen wir doch alle lieber gut vorbereitet und in geregelten Verhältnissen, richtig? Es ist nie zu früh, sich mit dem eigenen Testament zu beschäftigen. Zum Glück ist das Aufsetzen kein Hexenwerk. Wir zeigen Ihnen, was in ein Testament gehört, warum es unbedingt handschriftlich verfasst werden muss, und zeigen Ihnen ein Musterbeispiel mit Erläuterungen als Vorlage.
Wofür benötigt man ein Testament?
Ein Testament ist essenziell, um Ihren letzten Willen festzuhalten. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vermögensverteilung genau zu bestimmen: beispielsweise wer Ihr Haus erbt, wer Ihre wertvollen Erinnerungsstücke erhält oder wie Sie Ihr Geld aufteilen. Das ist besonders sinnvoll, wenn es um größere Werte geht, Sie die Nachfolge eines Unternehmens regeln müssen oder eine unwirtschaftliche Verteilung unter einer Vielzahl gesetzlicher Erben vermeiden wollen. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Diese bestimmt, dass in erster Linie Kinder und Ehepartner erben. Sind keine Nachkommen vorhanden, treten an ihre Stelle, je nach Verwandtschaftsgrad, die übrigen Angehörigen. Mit einem Testament haben Sie die Kontrolle und verhindern eine Aufteilung, die vielleicht nicht Ihren Wünschen entspricht.
Unser Tipp: In der Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums der Justiz bekommen Sie alle wichtigen Informationen zum Thema.
Was gehört alles in ein handschriftlichesTestament?
Um sicherzustellen, dass Sie Ihren letzten Willen unmissverständlich und vollständig festhalten, müssen Sie die wesentlichen Elemente in Ihrem Testament berücksichtigen. Ein klar strukturiertes und gut durchdachtes Dokument erleichtert es Angehörigen, Ihre Wünsche zu respektieren und umzusetzen. Hier ist ein einfaches Beispiel für ein handschriftliches Testament, inklusive Erklärungen zu den einzelnen Teilen.
- Überschrift:
„Testament“
- Ort und Datum:
„Berlin, 2. August 2024“
- Einleitung:
„Ich, Max Müller, geboren am 15. Februar 1975 in Berlin, wohnhaft in der Hauptstraße 12, 10115 Berlin, erkläre hiermit, dass dies mein letzter Wille ist.“
Erläuterung: Hier geben Sie an, dass das Dokument Ihr Testament ist. Sie nennen Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und -ort sowie Ihre aktuelle Adresse.
- Erbeinsetzung:
„Ich setze meine Tochter, Lisa Müller, geboren am 10. März 2000, als Alleinerbin meines gesamten Vermögens ein.“
Erläuterung: Hier bestimmen Sie, wer Ihr Erbe sein soll. In diesem Fall ist es die Tochter, Lisa Müller. Um sicherzustellen, dass keine Verwechslungen auftreten, geben Sie auch das Geburtsdatum Ihrer Tochter an.
- Vermächtnisse:
„Mein Auto, ein BMW 320i, soll an meinen Sohn, Karl Müller, geboren am 22. November 2002, gehen.“
Erläuterung: Wenn Sie spezifische Gegenstände oder Vermögenswerte an bestimmte Personen vererben möchten, notieren Sie dies hier. In diesem Beispiel vermachen Sie Ihr Auto an Ihren Sohn Karl Müller.
- Ersatz-Erben:
„Sollte meine Tochter Lisa Müller vor mir sterben, soll mein Sohn Karl Müller mein gesamtes Vermögen erben.“
Erläuterung: Hier legen Sie fest, was passieren soll, falls der Haupt-Erbe (in diesem Fall Tochter Lisa) vor Ihnen stirbt. In diesem Beispiel würde Ihr Sohn Karl das Erbe antreten.
- Testamentsvollstrecker:
„Ich bestimme meinen Freund, Johann Schmidt, wohnhaft in der Nebenstraße 5, 10116 Berlin, als Testamentsvollstrecker.“
Erläuterung: Wenn Sie jemanden benennen möchten, der sich um die Ausführung Ihres Testaments kümmert, geben Sie hier den Namen und die Adresse dieser Person an.
- Schlussformel und Unterschrift:
„Dies ist mein letzter Wille. Ich habe dieses Testament am 2. August 2024 eigenhändig geschrieben und unterschrieben.“
- Unterschrift:
Max Müller
Erläuterung: Hier bestätigen Sie, dass dies Ihr letzter Wille ist. Dann unterschreiben Sie das Testament mit Ihrem vollständigen Namen.
Unser Tipp: Denken Sie auch an Ihren digitalen Nachlass Soll dieser einer bestimmten Person zukommen, sollten Sie das ebenfalls testamentarisch festhalten – oder zumindest dafür sorgen, dass die Person die nötigen Zugriffsrechte erhält, um beispielsweise erforderliche Kündigungen vornehmen zu können.
Wann ist ein handschriftliches Testament gültig?
Als Erblasser müssen Sie das Testament vollständig handschriftlich verfassen. Verwenden Sie keine Schreibmaschine oder Computer! Das Dokument muss leserlich und verständlich sein, damit es im Falle eines Falles auch anerkannt wird. Sind Sie verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft dürfen Sie auch ein gemeinschaftliches Testament verfassen. In diesem Fall müssen beide das Testament unterschreiben.
Wir empfehlen gerne die Schreibgeräte von Faber-Castell. Beispielsweise aus der eleganten Fine-Writing-Linie, die mit präziser Verarbeitung und edlem Design beeindruckt. Wichtige Dokumente wie ein Testament verdienen das Beste: Mit den hochwertigen Schreibgeräten der deutschen Traditionsmarke – wie dem extravaganten Tintenroller „Ondoro“ oder dem eleganten Füllfederhalter „Ambition“. Letzterer ist ein echter Publikumsliebling und feiert gerade mit den limitierten Editionen „Blue Wood“ und „Italic Ice Blue“ sein 20-jähriges Jubiläum. Mit Faber-Castell halten Sie Ihren letzten Willen mit Stil und Präzision fest.
Auch Fineliner oder andere Stifte mit permanenter Tinte, wie beispielsweise der Faserschreiber Broadpen Document von Faber-Castell, funktionieren gut. Natürlich können Sie das Testament mit einem Bleistift, wie dem Druckbleistift Grip Plus von Faber-Castell vorschreiben. Für die finale Fassung ist er jedoch nicht geeignet, da die Schrift leicht durch Radieren entfernt werden kann.
Handschriftliches Testament beglaubigen lassen: Kosten
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen und beim Verfassen Fehler vermeiden wollen, sollten Sie ein öffentliches Testament (notarielles Testament) mit einem Notar oder Anwalt erstellen und beglaubigen lassen. Die Kosten dafür tragen Sie selbst. Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Vermögens, über das verfügt wird. Davon werden etwaige Verbindlichkeiten abgezogen, jedoch nur bis zur Hälfte des Vermögens. Das notarielle Testament wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod eröffnet.
Unser Tipp: Geben Sie Ihr handschriftliches Testament beim Amtsgericht in Verwahrung. Das Gericht wird nach Ihrem Tod automatisch benachrichtigt und „eröffnet“ dann den Erben den Inhalt. Dafür fällt eine Gebühr in Höhe von 75 Euro an. Für die Registrierung des Testaments im zentralen Testamentsregister erheben der Notar beziehungswiese das Gericht eine Gebühr in Höhe von 15 Euro. Wird die Gebühr direkt mit der Bundesnotarkammer abgerechnet, beträgt sie wegen des höheren Verwaltungsaufwands 18 Euro. (Stand Oktober 2024)
Testament schreiben: Auf was muss ich sonst noch achten?
Verwenden Sie zum Verfassen Ihres handschriftlichen Testaments einen Stift, der sauber und gleichmäßig schreibt, gut lesbar ist und nicht verschmiert. Am besten eignen sich Kugelschreiber, Tintenroller oder Füllfederhalter mit schwarzer oder blauer, nicht löschbarer Tinte.
Sauber und ordentlich schreiben
Vermeiden Sie dekorative Schriftarten oder eine unleserliche Schrift. Haben Sie eine richtige „Sauklaue“ schreiben Sie am besten in Druckschrift oder feilen vorher ein bisschen an einer schöneren Handschrift Falls Sie beim Schreiben einen Fehler machen, kennzeichnen Sie den Fehler klar und machen Sie gegebenenfalls eine zusätzliche Notiz, um Missverständnisse zu vermeiden. Nutzen Sie auf keinen Fall Korrekturtape, Tipp-Ex oder ähnliche Methoden, um Ihren Fehler zu korrigieren. Das kann die Gültigkeit des Dokuments beeinträchtigen oder als Manipulationsversuch interpretiert werden. Genauso wie das eigene Anbringen von Stempeln oder Aufklebern.
Unser Tipp: Neben der Wahl des richtigen Schreibgeräts sollten Sie auch auf die Qualität des Papiers achten. Wählen Sie ein hochwertiges, säurefreies und festes Papier, das nicht leicht reißt oder vergilbt. Mehr Infos zu Schreibpapieren finden Sie in unserem Beitrag „Schreiben: Papier für Füller, Kugelschreiber und Co“.
Muss es dokumentenechte Tinte sein?
Für ein handschriftliches Testament ist es nicht zwingend erforderlich, dokumentenechte Tinte zu verwenden – aber es ist sehr empfehlenswert! Dokumentenechte Tinte ist speziell dafür entwickelt, dass sie dauerhaft lesbar bleibt und nicht verblasst oder verläuft. Die Tinte ist resistent gegenüber Licht, Feuchtigkeit und anderen Umwelteinflüssen. Das stellt sicher, dass Ihr Testament auch nach vielen Jahren noch in gutem Zustand ist. Außerdem ist dokumentenechte Tinte schwieriger zu manipulieren oder zu entfernen, was Ihr Testament weniger anfällig für nachträgliche Änderungen oder Fälschungen macht.
Bereiten Sie sich vor mit uns von Staehlin
Auch wenn es zunächst vielleicht unangenehm ist, sich mit dem eigenen Nachlass zu beschäftigen – eine sorgfältige Vorsorge für den Fall der Fälle lässt Sie bestimmt besser schlafen. Ein erster Schritt könnte zum Beispiel ein Besuch in unserem Geschäft in Kempten sein. Bei uns bekommen Sie dokumentenechte Tinte und altersbeständiges Dokumentenpapier. Genauso wie die wunderschönen Schreibgeräte von Faber-Castell, die so langlebig sind, dass sie auch ein tolles Familienerbstück abgeben können. Wir von Staehlin beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihren Besuch!